Rechtsprechung
BGH, 28.05.2009 - 5 StR 166/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 64 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 67 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung; Beherrschbarkeit des Alkoholkonsums); Vorwegvollzug (dringende Behandlungsbedürftigkeit der Suchterkrankung); Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Ausgehens von einem unterschiedlichen Ausmaß der Abhängigkeit bei der Prüfung der Gewährung einer Strafrahmenverschiebung einerseits und bei der Anordnung der Vollstreckungsreihenfolge andererseits; Rechtmäßigkeit der Ablehnung der ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64; StPO § 300; StPO § 349 Abs. 4
Zulässigkeit eines Ausgehens von einem unterschiedlichen Ausmaß der Abhängigkeit bei der Prüfung der Gewährung einer Strafrahmenverschiebung einerseits und bei der Anordnung der Vollstreckungsreihenfolge andererseits; Rechtmäßigkeit der Ablehnung der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 166/09
Es lässt besorgen, dass die Strafkammer einerseits bei der Prüfung, ob dem Angeklagten eine Strafrahmenverschiebung zu gewähren ist (vgl. hierzu BGHSt 49, 239), und andererseits bei der Anordnung der Vollstreckungsreihenfolge von einem unterschiedlichen Ausmaß der Abhängigkeit des Angeklagten ausgegangen ist.